Standardisierte Verträge für Ausgründungen an Hamburger Hochschulen geplant
Vergangene Woche hat die Hamburger Bürgerschaft einem Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen zugestimmt, der für Vertragsstandards bei wissenschaftsbasierten Startup-Ausgründungen sorgen soll. Zudem soll geprüft werden, wie Startups in der frühen Phase finanziell entlastet und der Zugang zu Laboren und technischer Infrastruktur erleichtert werden kann. Wir veröffentlichen den Antrag im Wortlaut.
Bisher hat jede Hochschule eigene Regeln für Ausgründungen
In dem am 14. Januar beschlossenen Antrag heißt es: „Hamburger Hochschulen verfügen über ein hohes Innovationspotenzial in Forschung und Lehre. Es entstehen regelmäßig wissensbasierte Gründungsideen mit hohem gesellschaft-lichem und wirtschaftlichem Nutzen. Die Stadt Hamburg fördert diese Entwicklung aktiv, etwa durch die sogenannten EXIST-Förderprogramme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, das Netzwerk Startup Port, oder die Innovationsförderung durch die Hamburgische Investitions- und Förderbank und die Landesinnovationsförderung der Be-hörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung.
Doch der Weg von einer vielversprechenden Idee zum erfolgreichen Spin-off ist oft steinig und ein wesentliches Hemmnis sind fehlende verbindliche Vertragsregelungen für wissens-basierte Ausgründungen. Jede Hochschule – darunter die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg), die Universität Hamburg (UHH), die Technische Universität Hamburg und weitere – verwendet eigene vertragliche Verfahren zur Regelung von geistigem Eigentum (Intellectual Property, kurz: IP), Lizenzen, Know-how-Nutzung oder Beteiligungsmodellen. Diese Verfahren basieren häufig auf internen Leitfäden, Einzelfalllösungen oder nicht öffentlich zugänglichen Mustervorlagen, die in Umfang und rechtlicher Ausgestaltung erheblich variieren.“
Rechtssicherheit durch Einheitlichkeit
„Für gründungsinteressierte Hochschulangehörige kann dies zu Intransparenz, Verzögerungen und hoher juristischer Unsicherheit führen. Ebenfalls können hohe Preise für Patente oder überzogene Lizenzgebühren die finanziellen Spielräume junger Unternehmen einschränken und sie dadurch für potenzielle Investor:innen unattraktiver machen. In der Folge wird der Austausch von Wissen, Technologie und Innovationen gehemmt. Potenziell erfolgversprechende Gründungsvorhaben scheitern oder werden erheblich verzögert, weil geeignete rechtliche Rahmenbedingungen nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen. Vor allem hochschulübergreifende Gründungsvorhaben (zum Beispiel in Kooperation zwischen UHH und HAW Hamburg oder dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf) stoßen hier auf erhebliche Koordinationsbarrieren.
Vor diesem Hintergrund besteht der Bedarf, einheitliche und standardisierte Ausgründungsverträge zu entwickeln, die den rechtlichen Transfer von geistigem Eigentum, die Beteiligung von Hochschulen sowie die Nutzung hochschulischer Ressourcen transparent, fair und rechtskonform regeln. Klare Regelungen gewährleisten Transparenz und Verlässlichkeit für alle Beteiligten, beschleunigen Gründungsprozesse und steigern die Wertschöpfung aus Hochschulen. Das wiederum stärkt auch die Attraktivität des Wissenschaftsstandorts Hamburg für wissensbasierte Startups, Investor:innen und öffentliche Fördermittelgeber.“

Ein modulares System für vereinfachte Ausgründungen
Um den vielfältigen Anforderungen und unterschiedlichen Konstellationen bei Ausgründungen gerecht zu werden, sind modulare Vertragsbestandteile besonders sinnvoll. Sie können spezifische Klauseln für Buyouts, Verkäufe oder Übertragungen von Patenten, Regelungen zu exklusiven Nutzungsrechten, zur Nutzungsdauer und zu umsatzorientierten Lizenzgebühren klären. Sie ermöglichen eine flexible Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingun-gen an die individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Gründungsvorhaben. Durch eine modulare Struktur können Vertragsbausteine je nach Situation kombiniert werden, ohne dass für jeden Einzelfall ein komplett neuer Vertrag ausgehandelt werden muss. Dies spart nicht nur Zeit und Kosten, sondern schafft auch Rechtssicherheit und Transparenz für alle Beteiligten. Gleichzeitig fördern modulare Verträge eine einheitliche Standardsprache zwischen Hochschulen, Gründungsteams und Investor:innen, was insbesondere bei hochschulübergreifenden Ausgründungen entscheidend ist, um Koordinationsaufwand zu reduzieren und die Zu-sammenarbeit effizienter zu gestalten.
Hierzu bietet es sich an, auf die Erfahrungen der Patentverwertungsagentur der Tutech zurückzugreifen. Ein weiteres Übertragungsmodell könnte das sogenannte „IPForVirtualShares-Modell“ sein, bei dem die Wissenschaftseinrichtung im Gegenzug für IP-Rechte eine virtuelle Beteiligung erhält. Sie wird nicht Gesellschafterin des Startups, aber so gestellt, dass sie bei einem Börsengang oder Unterneh-mensverkauf vergütet wird, als ob sie echte Geschäftsanteile in entsprechender Höhe halten würde.
Auch für die Zeit nach der offiziellen Gründung sollten innovationsfreundliche Regelungen etabliert werden. Beispielsweise sollte der Zugang zu Laboren, technischer Infrastruktur und Spezialgeräten erhalten bleiben, ohne unmittelbar Nutzungs- oder Lizenzgebühren zahlen zu müssen. Eine Anpassung des Gemeinnützigkeitsrechts an die beihilferechtlichen De-minimis-Regeln könnte ein ausgründungsfreundlicheres Umfeld schaffen
Die Anforderungen an den Senat
„Der Senat wird ersucht,
- die Hamburg Innovation GmbH zu beauftragen, gemeinsam mit den staatlichen Ham-burger Universitäten und Hochschulen ein Mustervertragswerk zu erarbeiten, das fle-xible, aber standardisierte Vertragsbausteine für die Übertragung von geistigem Eigen-tum (Intellectual Property), Lizenzvergabe, Know-how-Nutzung und Beteiligungsmo-delle umfasst,
- dabei die Übertragung von geistigem Eigentum zu vereinfachen und gründerfreundlich auszugestalten, indem im Rahmen dieser Verträge Konditionen zu gewährleisten sind, die die finanzielle Belastung für Start-ups in der kritischen Anfangsphase minimieren und ihre Attraktivität für externe Geldgeber:innen erhöhen. Dies kann beispielsweise durch die Förderung von Modellen der virtuellen Beteiligung erfolgen. Hierzu ist auch eine Anpassung des Gemeinnützigkeitsrechts an die beihilferechtlichen De-minimis-Regeln zu prüfen, um Hochschul-Spin-offs den Zugang zu Laboren, technischer Infra-struktur und Spezialgeräten der Herkunftseinrichtungen auch nach der Gründung zu fairen und entwicklungsfreundlichen Konditionen zu ermöglichen,
- die Einführung standardisierter und modular aufgebauter Ausgründungsverträge an allen Hamburger Hochschulen zu fördern, um den Transfer von geistigem Eigentum sowie die Beteiligung von Hochschulen an Ausgründungen transparent und einheitlich zu regeln,
- der Bürgerschaft bis zum 30.06.2026 zu berichten.“


